Krankenkassen fördern Maßnahmen zur gesunden Ernährung
Menschen mit Übergewicht, die nachhaltig abnehmen wollen, haben einen entbehrungsreichen Weg vor sich. Eine erfolgreiche Diät jedoch, sie steigert die Lebensqualität und mindert die Häufigkeit chronischer Erkrankungen. Die große Bedeutung der Prävention ist mittlerweile von den privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen anerkannt. Diese unterstützen deshalb eine Diät finanziell, der Zuschuss ist allerdings an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.
Die gesetzlichen Krankenversicherungen legen die Voraussetzungen jährlich in ihrem "Leitfaden Prävention" vor. Diesem zu Folge werden nur Kurse unterstützt, die auf eine Verhaltensmodifikation abzielen. Darunter sind Diäten zu verstehen, die ein gesundes Ernährungsverhalten und sportliche Aktivität fördern. Diese Kursprogramme müssen von Fachkräften mit staatlich anerkannten Abschlüssen (Diätassistenten, Ernährungswissenschaftler, etc.) geleitet werden. Eine spezifische Kursliste erhält man bei der eigenen Krankenkasse oder in der Präventionskursdatenbank.
Die Förderung der gesetzlichen Krankenversicherungen richtet sich an Personen, mit einem genau definierten Übergewicht. Bei Erwachsenen wird dieses durch den Body-Mass-Index (BMI) bestimmt. Für ein gefördertes Kursprogramm kommen Menschen mit einem BMI zwischen 25 und 30 in Frage. Bei Kindern und Jugendlichen (8-18 Jahre) ist das Übergewicht durch eine verwickelte statistische Größe definiert. Für eine eindeutige Bestimmung sollte der Hausarzt konsultiert werden. Als Ausschlusskriterien gelten bei Erwachsenen psychiatrische Grunderkrankung oder Essstörungen (ein BMI zwischen 30 und 40 (adipös) erfordert deshalb ein Attest), bei Kindern und Jugendlichen eine mangelnde Unterstützungsbereitschaft der Eltern.
Die Höhe der Förderung ist nicht generell geregelt. Meist schießen die gesetzlichen Krankenversicherungen rund 80% der Kurskosten zu. Der Diätpatient muss das Kursentgelt vorstrecken, absolviert er wenigstens 80% des Programms, wird die Förderung ausbezahlt (ein tatsächlicher Gewichtsverlust ist keine Bedingung). Neu ist seit 2011: pro Jahr werden höchstens 2 Kurse gefördert. Unter Umständen ist es daher sinnvoll die Basisleistungen der gesetzlichen Versicherung mit einer Zusatzversicherung zu ergänzen.
Ähnlich verhält es sich bei den privaten Krankenversicherungen. Auch sie übernehmen vielfach die Kosten für eine Diät, allerdings sind die Voraussetzungen und die Höhe der Förderungen sehr individuell geregelt, weshalb das gezielte Gespräch mit der eigenen Krankenversicherung gesucht werden sollte.
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